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Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Der Ausschuss ist zuständig für:- das Funktionieren und die Ausarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik;
- die ländliche Entwicklung, einschließlich der Tätigkeiten der einschlägigen Finanzinstrumente;
- die Rechtsvorschriften in den Bereichen:
- Veterinär- und Pflanzenschutzrecht sowie Tierfuttermittel, sofern derartige Maßnahmen nicht zum Schutz vor Risiken für die menschliche Gesundheit bestimmt sind,
- Aufzucht und von Tieren und Tierschutz;
- die Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse;
- die Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen;
- das Gemeinschaftliche Sortenamt;
- die Forstwirtschaft und die Agrarforstwirtschaft.
Zu Arbeiten des Agrarausschusses im Parlament geht es hier.